Schutz ist einfach.
Mit dem S-Einkommens-Schutz erhalten Sie die wichtigsten Versicherungen zur Absicherung Ihrer Lebensrisiken in einem Paket. Dieses Komplettpaket besteht aus dem Existenz- bzw. Berufsunfähigkeitsschutz, der Pflegeversicherung, dem Krankentagegeld und der Risikolebensversicherung.
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Der S-Einkommens-Schutz im Überblick
Was der eigene Körper Tag für Tag leistet, wird den meisten erst bewusst, wenn es nicht mehr so rund läuft. Schwere Krankheiten oder die Beeinträchtigung von wichtigen grundlegenden Fähigkeiten wie Gehen oder Sehen können das Leben auf den Kopf stellen und große finanzielle Folgen nach sich ziehen. Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Schützen Sie Ihr Einkommen.
Beim Thema Pflege gilt: Jeder sollte sich absichern, denn es kann jeden treffen, ob aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder der gestiegenen Lebenserwartung. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundabsicherung, die häufig nicht alle Kosten deckt. Denken Sie dabei auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, werden unter bestimmten Voraussetzungen die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit den VGH Pflegetarifen schützen Sie sich und Ihre Lieben.
VGH PflegeBahr
Im Pflegefall zahlt die VGH Ihnen ein vereinbartes Tagegeld (30 Tagessätze), das monatlich ausgezahlt wird (100 Prozent in Pflegegrad 5, 40 Prozent in Pflegegrad 4, 30 Prozent in Pflegegrad 3, 20 Prozent in Pflegegrad 2, 10 Prozent in Pflegegrad 1). Die Leistung beträgt bei Einstufung in Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich. Der Staat fördert diese Absicherung mit 60 Euro im Jahr bei einem Mindestbeitrag von 15 Euro im Monat. Für den Tarif VGH PflegeBahr ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Vorteile
VGH PflegeSchutz
Im Pflegefall zahlt die VGH Ihnen ein vereinbartes Tagegeld, das monatlich ausgezahlt wird – wenn nötig ein Leben lang. Die Höhe können Sie flexibel und für jeden Pflegegrad individuell festsetzen. Wenn Sie zum ersten Mal pflegebedürftig werden (ab Pflegegrad 2) erhalten Sie zusätzlich eine Einmalzahlung als Soforthilfe.
Vorteile
Ob Autounfall, langwierige Krankheit oder komplizierter Knochenbruch – sollten Sie tatsächlich länger ausfallen, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen in der Regel sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Danach drohen Ihnen erhebliche Einkommenseinbußen. Darum ist eine Absicherung für jeden sinnvoll. Mit der VGH Krankentagegeldversicherung können Sie Einkommensausfälle ausgleichen und Ihren finanziellen Verpflichtungen weiterhin nachkommen.
Mit den Krankentagegeldversicherungen schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor finanziellen Engpässen. Angestellte müssen in der Regel schon nach sechs Wochen (ab der 7. Krankheitswoche) mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung auskommen (weniger als 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung).
Sie übernehmen täglich Verantwortung für Ihre Familie, möchten, dass es ihr gut geht. Doch, wenn Sie unerwartet sterben stellt sich die Frage nach der finanziellen Versorgung Ihrer Angehörigen. Das Gleiche gilt für eine Immobilienfinanzierung oder die Ausbildung Ihrer Kinder. Sorgen Sie vor und sichern Sie mit der Risikolebensversicherung die finanzielle Lebensgrundlage Ihrer Familie.
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet mit der Witwenrente und Witwerrente, oder Halbwaisenrente nur eine sehr geringe Grundversorgung für Hinterbliebene.
Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Provinzial Krankenversicherung AG Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.