Kräftige Regenfälle lassen Bäche über die Ufer treten und Schlamm- und Wassermassen bahnen sich ihren Weg in die Häuser. Wer schon einmal seinen Keller auspumpen musste, weiß: Naturgewalten sind unberechenbar und nehmen beständig zu. Versicherungsschutz gegen diese extremen Ereignisse besteht automatisch über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und Sie sind vor den Auswirkungen von Naturkatastrophen geschützt. Wenn Sie diesen Schutz nicht möchten, können Sie ihn abwählen.
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Die VGH Wetter-App ist eine hilfreiche Service-App zur Übermittlung von Wetter-Informationen innerhalb Deutschlands. Die App bietet ortsbezogene Wettervorhersagen inklusive Unwetternachrichten und Wetterhinweise, Übersichtsinformationen zum deutschen Wetter sowie wetterbedingte Benachrichtigungen für Freizeitaktivitäten.
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Nein, Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen ist keine staatliche Leistung. Darauf weist die niedersächsische Landesregierung ausdrücklich hin. Für die Versicherung Ihres Eigentums sind Sie selbst verantwortlich.
Nein, das ist nur im Zusammenhang mit einer Wohngebäude- und Hausratversicherung möglich.
Sofern Ihr Versicherungsbeginn vor dem 11.05.2024 lag, konnten Sie Ihre Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung um den Schutzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden) noch extra ergänzen. Mit dem neuen Tarif ab 11.05.2024 ist dieser Baustein immer mitversichert (kann aber abgewählt werden, wenn nicht gewünscht).
Weil Naturgefahren unberechenbar sind und hohe Schäden verursachen können. Zum Beispiel bei einer Überflutung an der Gebäudesubstanz und am Hausrat oder durch schwere Schneemassen auf dem Dach. Mit dem Einschluss des Bausteins "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)" in Ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nimmt Ihnen die VGH im Schadenfall die finanzielle Belastung ab.
Ja, Naturgefahren können jeden treffen. Besonders, wenn Sie im Erdgeschoss wohnen oder den Keller zur Lagerung von Winter- oder Sommersachen, Schuhen, Urlaubsutensilien oder Ähnlichem nutzen, sind Sie mit Ihrer VGH Hausratversicherung im Schadenfall bestens abgesichert.
Bei Starkregen fällt innerhalb von ganz kurzer Zeit so viel Regen, dass der Boden das Wasser nicht aufnehmen kann und zwangsläufig zur Überflutung des Grundstücks führt. Wasser und Schmutz dringen so über Kellerabgänge, Lichtschächte und Garagen ins Haus. Kann die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen, entsteht ein Rückstau. Bei fehlender Rückstausicherung könnte Abwasser über die Entwässerungsleitungen ins Haus gelangen. Erhebliche Schäden am Gebäude und Hausrat sind die Folge. Eine Rückstausicherung vermindert das Risiko. Übrigens schreiben die meisten Kommunen diese vor. Fragen Sie einfach dort oder beim Abwasserverband nach.
Die VGH Hausratversicherung und VGH Wohngebäudeversicherung decken auch Schäden durch extreme Regenfälle (Starkregen) ab. Zusammen mit der richtigen Rückstausicherung sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.
Der Beitrag wird individuell für Sie berechnet und hängt unter anderem von Ihrem Wohngebiet ab.
In Deutschland wird das Hochwasserrisiko mithilfe des Geoinformationssystems ZÜRS beurteilt. Dabei werden regionale und geografische Besonderheiten berücksichtigt und die Gebäude den vier Gefährdungsklassen (1 = niedrig, 4 = hoch) zugeordnet. 99 Prozent aller Haushalte können problemlos versichert werden.
In der Hausratversicherung ist der Baustein weitere Naturgefahren (Elementarschäden) schon für unter 4 Euro im Jahr zu haben (bei einer Versicherungssumme von 75.000 Euro in Gefährdungsklasse 1).
In der Wohngebäudeversicherung kostet der Versicherungsschutz weniger als 35 Euro pro Jahr (bei einem Gebäudewert von 350.000 Euro in Gefährdungsklasse 1).
Sollten Sie weitere Fragen haben, vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner bei der VGH.
Nein, in den Verträgen ab dem 11.05.2024 ist keine Selbstbeteiligung notwendig. Bei Verträgen vor dem 11.05.2024 beträgt Ihre Selbstbeteiligung je Schadenfall 500 Euro.
Ja, laden Sie sich die VGH Wetter-App mit kostenlosem Unwetter-Frühwarnsystem im App Store oder bei Google Play herunter. Dann werden Sie bereits ab Warnstufe ORANGE informiert.
Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.